(Vorbeugender)
Brandschutz
Wir geben Feuer keine Chance!
Brandschutz ist Vertrauenssache
Für die Industrie bis zum Privathaushalt
Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).
Brandschutz ist vielschichtig und lässt sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens finden. Daher befinden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Feuerwehrgesetze und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.
Wir von Goch Next Brandschutz Service sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um den Brandschutz geht. Wir planen, installieren und warten Ihre Brandschutzeinrichtungen Deutschland weit.
Zu unseren Dienstleistungen gehören
Beratung, Planung & Verkauf, Montage und Wartung
von Brandschutzeinrichtungen.
Rauch & Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Wartung & Arbeiten an Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA, RWA) werden bei Goch Next Brandschutz Service ausschließlich durch Sachkundige Mitarbeiter nach DIN 18232 & DIN EN 12102 Teil2 Durchgeführt.
Großes Ersatzteilkontigent namhafter Hersteller
Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab – inklusive der darin gespeicherten thermischen Gase, was häufig ein üblicherweise fatales Versagen der Gebäudestützen verhindert. Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Brandmeldetechnik & Alarmierungseinrichtung
In Unternehmen werden Brandgefahren oft unterschätzt. Dabei handelt es sich lediglich um Glück, hat man noch kein Brandereignis zu verzeichnen. Das Risiko eines Brandes mit verheerenden Folgen besteht immer – bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Brandlasten sowie das Risiko eines technischen Defekts finden sich in unterschiedlichen Qualitäten und sind für jede Arbeitsstätte unterschiedlich zu bewerten.
Nicht nur, dass ein Brand Menschenleben fordern kann, er kann auch zum wirtschaftlichen Totalverlust für das Unternehmen werden. Personenschäden, Imageverlust, Produktionsausfälle, Lieferengpässe und Umsatzverluste können dazu führen, dass während der Wiederaufbauphase Kunden und Partner langfristig wegfallen.
Daher muss auch der Brandschutz in den strategischen Überlegungen verankert sein. Es sollten Maßnahmen gefunden werden, die frühzeitig verhindern, dass aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird. Hierbei kommt es auf eine schnelle Detektion in der Brandentstehungsphase an.
Je früher ein Brand entdeckt wird, desto besser kann er schnell und effektiv gelöscht werden. Durch eine sofortige Alarmierung können neben Brandbekämpfungs- auch Evakuierungsmaßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden.
Quelle: https://www.jockel.de
- Zuverlässige Früherkennung eines Entstehungsbrandes, um Maßnahmen zur Verhinderung eines Großbrandes einzuleiten (Schadensminimierung)
- Weiterleitung der Brandmeldung an die Hilfe leistenden Stellen (Pförtner, Wachdienst, hauseigenes Rettungspersonal, Feuerwehr)
- Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen z.B. Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen, Schließen von Feuerschutztüren, Auslösung einer Objektlöschanlage, Ansteuerung von Aufzügen
- Eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und Ermittlung des Zeitpunktes z.B. auf einem Display
- Unverzügliche Alarmierung der betroffenen Personen und Einleitung der Evakuierung
Quelle: https://www.jockel.de
Eine Brandmeldeanlage kann seitens der Behörden baurechtlich nach DIN 14675 gefordert werden. Aber auch wenn behördlich keine technische Alarmierungsanlage gefordert wird, kann sie für den Betreiber eine Notwendigkeit sein.
So ist dieser verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung zu treffen, welche er zuvor in einer Gefährdungsbeurteilung (s. auch § 5 ArbSchG) ermittelt hat. Verletzt er seine Verkehrssicherungs-pflicht, kann er unter Umständen im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Zudem fordern auch Versicherungsunternehmen von ihren Kunden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensfällen.
Durch eine Alarmierungstechnik können u.U. die aufgezeigten Gefährdungen innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund erfahren Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen auch in den aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien eine verstärkte Bedeutung.
Quelle: https://www.jockel.de
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“/ 5.1 Branderkennung und Alarmierung (Auszug)
„Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können…. Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.“
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ / 6. Ausführung 10:
„Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung oder Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist.“
Quelle: https://www.jockel.de
ABGESTIMMT AUF IHR UNTERNEHMEN
Nicht jede Anlage ist für Ihr Objekt passend. Wir finden das richtige System anhand einer ausführlichen Bestandsaufnahme in Abhängigkeit Ihrer Gefährdung (Tätigkeiten, Inventar).
SERVICE
Von der Planung und Projektierung über die Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme sind wir für Sie da. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch Wartung und Instandsetzung, damit Ihre Anlage auch in Zukunft sicher funktioniert.
QUALITÄT
Unsere Produkte erfüllen die DIN 14676 und DIN 14675 und sind anerkannt nach VdS. Zusätzlich erfolgt der Einbau über produktzertifizierte Unternehmen. Auch der zertifizierte Einbau nach DIN 14675 mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist möglich
SERVICE DEUTSCHLANDWEIT
Sie möchten Brandmeldetechnik an Ihren Standorten deutschlandweit einrichten? Dank unseres deutschlandweiten Netzes findet sich ein Partner für diese Brandmeldetechnik in Ihrer Region.
MASSGESCHNEIDERT UND DOCH FLEXIBE
Je nach gewünschtem Schutzumfang kann eine solche Technologie für einen Vollschutz (gesamte Gebäudeeinheit) oder auch für einen Teilschutz (Teilbereiche) installiert werden und später jederzeit nachgerüstet werden. Anforderungen und Nutzungen ändern sich. Wir konzipieren Ihre Anlage so modular, dass Sie den Ansprüchen von Morgen durch Hinzufügen, Austausch oder Erweiterung weiterer Komponenten gerecht werden kann . Ein hoher Bedienkomfort gehört für uns ebenfalls dazu.
ÜBERSCHAUBARE INVESTITION
Dank Anlagen im Baukastensystem erhalten Sie diese trotz indiviualisierter Anpassung zu einem fairen Preis-Leistungsverhältnis. Auch Finanzierungsmodelle sind möglich. Gerne verbessern wir Ihre Kostensituation, indem wir Alternativen zu ausgeschriebenen Fabrikaten anbieten. Auf Wunsch werden diese von einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft.
Quelle: https://www.jockel.de
Rauchwarnmelder & Funkvernetzte Rauchwarnmelder
Warnmelder aller Art sind die dauerhaften Wächter und warnen vor Gefahren,
die wir als Menschen oft gar nicht oder erst viel zu spät wahrnehmen. Im privaten Bereich sind Rauchwarnmeldern mittlerweile vorgeschrieben. Unsere geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 und DIN EN 14604 beraten Sie gerne
Abseits der bekannten Rauchwarnmelder existieren auch Geräte zur automatischen Warnung eines gefährlich hohen Kohlenmonoxid-Gehalts in der Luft. Der Einsatz solcher Melder ist anzuraten, wenn ein Kamin oder sonstige offene Feuerstellen in geschlossenen Räumen verwendet werden.
Rauchmelder sind heutzutage in vielen Bereichen bereits Pflicht. Sie überwachen vor allem die Bereiche, die nicht dauerhaft von Menschen überwacht werden können. Sie schlagen früh Alarm und generieren so Zeit für eine Untersuchung und/ oder ggf. Evakuierung des Gebäudes.
Abseits des normalen Rauchwarnmelders existieren auch Geräte zur automatischen Warnung eines gefährlich hohen Kohlenmonoxid-Gehalts in der Luft. Der Einsatz solcher Melder ist anzuraten, wenn ein Indoor-Kamin betrieben oder sonstiges offenes Licht in geschlossenen Räumen verwendet wird.
Ähnlich zu Kohlenmonoxid kann auch ausströmendes Gas sehr gefährlich sein, wenn es unbemerkt bleibt. Bei einer entsprechend hohen Konzentration reicht dann oftmals ein kleiner Funke aus, um eine Katastrophe auszulösen. Gaswarnmelder sind darauf ausgerichtet, bereits kleinste Mengen aufzuspüren und entsprechend Alarm zu schlagen. Gerade beim Einsatz von Gasheizungen, speziell in Kellerräumen, sind solche Geräte sehr ratsam.
Flucht- & Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 2.3
Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Flucht- & Rettungsplänen, sowie bei der Erstellung von Feuerwehrplänen
Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen. Je nach Anforderung bzw. Arbeitsplatz kann dazu auch ein gefährlicher Arbeitsablauf vorher abgeschlossen werden. Bei der Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Antipanikbeleuchtung. Die wichtigsten Anforderungen nach DIN EN 1838 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 sind:
- Gleichmäßigkeit: Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf höchstens 40:1 betragen.
- Innerhalb von 15 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung hundert Prozent Lichtleistung erreicht haben.
- Mindestens 1 Lux horizontale Beleuchtungsstärke auf der Mittelachse des Flucht- und Rettungsweges
- Mindestens Farbwiedergabeindex Ra 40 der Lichtquellen
Als Teil der Sicherheitsbeleuchtung werden Rettungszeichenleuchten mit grün-weißen Piktogrammen nach EN ISO 7010, also stilisierten Personen mit Pfeil in Fluchtrichtung, installiert und sind auch Teil der Sicherheitsleitsysteme eines Gebäudes. Eine Besonderheit gilt für Eisenbahn-, Straßenbahn- und U-Bahn-Tunnel: Dort werden die Notausgänge mit blau hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit grünen Eisenbahnsignalen auszuschließen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu, auf schnellstem und sicherstem Weg das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Weiter können auch in Zusammenarbeit mit den Behörden sogenannte Evakuierungspläne erstellt werden. Diese beinhalten genaue Anweisungen für Einsatzkräfte und mit dem Brandschutz betrauten Personen, was im Brand- und Gefahrenfall zu tun ist.
Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei unter anderem durch Immobilität und/oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.
Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).
Die Zunahme von globalem und internationalem Handel und Verkehr, sowie die Mobilität von Arbeitskräften erfordert eine inzwischen international vorgeschriebene einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Ein solcher Plan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.
Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Gestaltung
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes,
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Notausgänge
- Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten
- Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage
- Standort des Betrachters
- Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
- Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt.
Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu, auf schnellstem und sicherstem Weg das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Weiter können auch in Zusammenarbeit mit den Behörden sogenannte Evakuierungspläne erstellt werden. Diese beinhalten genaue Anweisungen für Einsatzkräfte und mit dem Brandschutz betrauten Personen, was im Brand- und Gefahrenfall zu tun ist.
Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei unter anderem durch Immobilität und/oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.
In Deutschland wird als Synonym oft der Begriff „Feuerwehrplan“ verwendet. Der Begriff „Feuerwehrplan“ ist auch im Baurecht (z. B. Verkaufsstättenverordnung) verankert und somit rechtmäßiger einzusetzen als Brandschutzplan. Der „Feuerwehrplan“ unterscheidet sich grundsätzlich von „Flucht- und Rettungsplänen“. Letztgenannte werden primär für die Nutzer von baulichen Anlagen erstellt, während Feuerwehrpläne für Einsatzkräfte erstellt werden und weitergehende Informationen über Gefahrenstellen (zum Beispiel den Standort von Gastanks oder Gefahrstofflagern) beinhalten. Beide Begriffe sind durch DIN-Normen klar definiert. Von „Feuerwehreinsatzplan“ spricht man, wenn zusätzlich zu einer grafischen Darstellung (Feuerwehrplan) Textinformationen gegeben werden.
Weitere Informationen
Es gibt zwei verschiedene Ausführungen von Fluchtwegplänen:
- Fluchtwegpläne in Fluren oder vor Treppenhäusern
- Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern
Fluchtwegpläne sind für alle Sonderbauten und ebenso für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen zu erstellen.
Die Erstellung der Fluchtwegpläne liegt, wenn Sie nicht behördlich gefordert sind, in der Eigenverantwortung des Betreibers.
Wir von Goch Next Beraten Sie gerne und übernehmen für Sie die Planung sowie die Erstellung von Brandschutzkonzepten bzw. die Brandschutzordnung
- Das „Verhalten im Brandfall“ – ähnlich der Brandschutzordnung, Teil A
- Ein Grundrissplan mit dem Standort
- die möglichen Fluchtwege zu einem voraussichtlich sicheren Bereich
- die Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, etc.)
- die Alarmierungseinrichtungen
- Erste Hilfe Material
- Bei größeren Objekten einen Lageplan mit ausgewiesenem Sammelplatz
Die Erstellung der Fluchtwegpläne richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Vorschriften, wie. z.B. der Arbeitsstättenverordnung und der DIN ISO 23601.
§ 3 Abs. 1
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
§14
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
Brandabschottung
Brandabschottung ist ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.
In der Elektroinstallation kommen beim Brandschutz sogenannte Kabelabschottungen oder Kabelschotts zum Einsatz, die nach DIN 4102-9 oder nach DIN EN 1366-3 geprüft und zugelassen sein müssen oder für die nach der neuen Bauproduktenverordnung eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. Sofern diese Systeme fachgerecht (entsprechend ihren Zulassungen) eingebaut sind, verhindern sie die Brandausbreitung und die Weiterleitung von Rauch mindestens für die angegebene Feuerwiderstandsdauer. Die Feuerwiderstandsdauer von Kabelabschottungen und Kombiabschottungen, die nach DIN 4102-9 geprüft sind, wird z. B. mit S90 angegeben. Dabei steht das S für Schott und die 90 für 90 Minuten Feuerwiderstand. Die nach der europäisch harmonisierten Norm EN 1366-3 geprüften Abschottungen werden z. B. mit EI90 klassifiziert. Das E steht dabei für den Raumabschluss (franz.: Étanchéité) und das I für die Wärmedämmung (Isolation). Anders als bei der Klassifikation nach deutscher Norm könnte ein System nach EN auch als E90 I60 gekennzeichnet sein. Die Anwendbarkeit dieser nach EN getesteten Systeme richtet sich nach den jeweiligen nationalen Anforderungen an den Brandschutz.
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG, Artikel 2 Punkt 13
Quelle: https://de.wikipedia.org
Da die Verarbeitung dieser Systeme nicht gesondert geregelt ist, also nicht zwingend einem speziellen Gewerk zugeordnet wurde, darf im Grunde jeder Kabelabschottungen einbauen, der sich dabei an die in den Zulassungen geregelten Einbauvorschriften hält.
Anders ist das bei sogenannten Kombischottsystemen. Aufgrund der Komplexität der Vorschriften in den Zulassungen hat die nationale Zulassungsstelle, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), zwingend vorgeschrieben, dass die Monteure von den jeweiligen Systemherstellern bzw. Zulassungsinhabern geschult werden müssen. Auf diese Weise geschulte und zertifizierte Monteure werden namentlich beim DIBt gelistet und dürfen dann die jeweiligen Schottsysteme verarbeiten.
Die Einbaubestimmungen in den Zulassungen sind immer positiv formuliert, d. h. es darf nur das gemacht werden, was so auch explizit in der Zulassung beschrieben ist. Der jeweilige Installateur muss hinterher dem Bauherrn gegenüber mit einer Übereinstimmungsbestätigung erklären, dass er alles gemäß der betreffenden Zulassung ausgeführt hat. Er ist dann für die Funktion des Schottsystems verantwortlich und kann im Ernstfall auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Zur Abschottung von Kabeln wurde in den vergangenen 30 Jahren eine Vielzahl von unterschiedlichen Schottsystemen entwickelt, die alle für den jeweiligen Anwendungszweck Vor- und Nachteile bieten. Wichtige Punkte sind hierbei der Feuerwiderstand und die Bauart der Wand bzw. Decke sowie deren Dicke. Bei leichten Trennwänden kann es beispielsweise sein, dass Laibungen in die Öffnungen eingebaut werden müssen. Bei zu geringen Wanddicken ist es möglich, dass z. B. zusätzliche Aufplankungen vorgesehen werden müssen.
Auch Lichtwellenleiter sind in der Regel durch die Zulassungen abgedeckt. Davon müssen jedoch Glasfaser-Bündelrohrsysteme (Blown-Fibre-Tubes) abgegrenzt betrachtet werden. Diese sind durch Standardzulassungen nach DIN 4102-9 nicht abgedeckt und erfordern eine gesonderte Prüfung und Zulassung.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist, dass Schottsysteme nicht miteinander gemischt werden dürfen.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Mineralfaserschotts sind Kabelabschottungen aus Mineralfaserplatten hoher Dichte mit zusätzlichen Beschichtungen. Die Platten werden in die Öffnungen gestellt, an die Installationen gearbeitet und dann beschichtet. Dabei gibt es Beschichtungen, die im Brandfall aufschäumen und eine Isolationsschicht bilden, und sogenannte Ablationsbeschichtungen, die im Brandfall durch endotherme Prozesse im Material Wärme absorbieren und auf diese Weise „isolieren“. Auch die durchgeführten Kabel und Kabeltrassen müssen auf beiden Seiten des Schotts vollständig in verschiedenen Längen (z. B. 15 cm) und in einer bestimmten Dicke mit dieser Beschichtung versehen werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Mörtelschotts verhindern Brandweiterleitungen durch Wand- und Deckenöffnungen. Auch als „Hartschott“ bezeichnet, verschließt dieses System Durchdringungen von raumabschließenden Bauteilen z. B. mit Rohren oder Kabeln feuerbeständig und rauchdicht. Der Mörtel wird in einer bestimmten Mindestdicke (i. d. R. 15–20 cm) in die Durchbrüche eingebracht. Ein Mörtel- oder auch Hartschott besteht aus Brandschutzmörtel der vor seiner Verarbeitung mit Wasser angerührt wird und dann in die Bauteilöffnung eingebracht wird. Hierbei sind gemäß den vorhandenen bauaufsichtlichen Zulassungen / Prüfzeugnisse der einzelnen Hersteller Mindestabstände zwischen den durchgeführten Medienleitungen und zu den Bauteillaibungen einzuhalten. Ebenso sind die maximal vorgegebenen Leitungsquerschnitte zu berücksichtigen. Die Schottgröße ist in der jeweiligen Zulassung beschrieben. Hier kann jedoch größtenteils von der 60-%-Regel ausgegangen werden. Diese Regel besagt, dass eine Abschottung zu jeweils maximal 60 % mit durchgeführten Leitungsanlagen belegt sein darf und dass mindestens 40 % Brandschutzmaterial vorhanden sein müssen.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Brandschutzkissen, auch „Kissenschott“ genannt, sind Elemente zum Abschotten von Kabeldurchlässen. Sie bestehen aus einem Füllmaterial auf Mineralfaserbasis sowie aufschäumenden Baustoffen und sind z. B. von Glasfasergewebe umhüllt. Für den Einbau werden die Kissen horizontal, schichtweise und gegenseitig versetzt in die Öffnung eingelegt. Unterschiedlich große Kissen unterstützen, dass die Fugen zwischen Kabeltragekonstruktionen und Öffnungslaibungen sowie die Zwickel zwischen Kabeln über die gesamte Schottdicke hinweg abgedichtet und alle durchgeführten Kabel dicht umhüllt sind. Damit kein Unbefugter die Brandschutzkissen entfernt, sind diese teilweise mit Drahtgitter geschützt.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Brandschutzschäume sind meist in Kartuschen abgefüllt und bestehen aus mehreren Komponenten, die beim Auspressen vermischt werden, in der Öffnung aufschäumen, ausreagieren und dann erhärten. Sie schäumen im Brandfall durch Wärme auf und dienen u. a. als Kabelabschottung.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Die Formblöcke werden in der Art von Backsteinen in die Öffnung eingestapelt und an die jeweiligen Installationen gearbeitet. Restöffnungen werden mit systemgebundenem Kartuschenschaum oder Brandschutzkitt verschlossen. Für Kernbohrungen gibt es je nach Durchmesser passende Stopfen, die an beiden Seiten in die Öffnung integriert werden; Restöffnungen oder Zwickel werden mit entsprechendem Kitt verschlossen. Auch die Stopfen und Formblöcke schäumen im Brandfall auf und bilden eine Isolierschicht, die die Brandweiterleitung verhindert.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Kabelboxen sind vorgefertigte Abschottungen. Sie bestehen aus einem Stahlblechgehäuse, das in Öffnungen in Wänden, Böden, Decken und im Unterflur eingebaut wird, um Kabel hindurchzuführen und gegen Feuer und Rauch abzuschotten. Die Box ist mit Brandschutz-Paketen ausgekleidet, die im Brandfall aufschäumen und den Innenraum verschließen. Nachdem die Kabel durchgeführt wurden, wird die Box an den Stirnseiten mit speziellen Schaumstopfen und einer dauerelastischen Dichtmasse gegen Rauch abgedichtet.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Sandfallen, auch Sandtassen oder Sandkasten genannt, dienen zur Kabeldurchführung in Wänden. Hierbei wird an der Wand zu beiden Seiten eine Kiste aus Stahlblech angebracht, deren Oberkanten höher sind als die Oberkante der abzuschottenden Bohrung. Die Kabel werden durch die Wand geführt und mit Haltenasen unten in der Falle fixiert. Anschließend wird die Kabeldurchführung mit Sand der Körnung 0–2 mm aufgefüllt. Vorteil dieser Lösung ist, dass man relativ einfach nachträglich weitere Kabel hinzufügen kann, ohne die Sandfalle zu zerstören.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Brandschutztüren & Tore
Brandschutztüren schützen im Brandfall vor Feuer und Rauch. Sie müssen daher regelmäßig im Rahmen einer Wartung überprüft werden.
Sachkundige Mitarbeiter für Feststellanlagen, Brandschutztüre, Tore, sowie Klappen und Feuerschutzabschlüsse beraten Sie gerne
Was sind Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Tore?
In einem Brandfall ist ein oberstes Ziel das Feuer nicht auf weitere Bereiche von Gebäuden übergreifen zu lassen. Hierbei sind Brandschutz-, Rauchschutztüre und Tore als Feuerschutzabschluss eine große automatisierte Unterstützung.
Wozu gibt es Brandschutztüren?
Durch die automatische Schließfunktion der Türen und Tore halten sie auch während eines Brandes wesentlich länger stand und grenzen Gebäudebereiche und Brandabschnitte voneinander ab. Ebenfalls verlängern sie den Zeitraum, in dem die Rettungs- und Fluchtwege rauchfrei gehalten werden und Menschen schnell und sicher die Gefahrenstellen verlassen können.
Diese Türen und Tore besitzen einen längeren Feuerwiderstand gegenüber normalen Gebäudetüren. Der genormte Feuerwiderstand der einzelnen Brandschutztüren wird in verschiedene Klassen aufgeteilt und beginnt mit T30, sprich einem 30-minütigen Widerstand, und endet bei T 180, einem Feuerwiderstand von 180 Minuten, also drei Stunden.
Welche Typen von Brand-, Rauchschutztüren und Tore gibt es?
Zum einen gibt es die oben erwähnten Feuerwiderstandsklassen (T30, T60, T90, T120, T180), zum anderen gibt es verschiedene Materialien der Türen und Tore. Hierbei kann es sich um Glas-, Holz- oder Metalltüren handeln.
Die automatische Schließfunktion kann durch einen angeschlossenen Rauchmelder, mechanisch oder auch elektrisch ausgelöst werden. Damit eine Brand-, Rauchschutztür bzw. Tor vorschriftsmäßig schließen kann, dürfen sie niemals blockiert werden. Eine Brandschutztür muss mit einem Zulassungsschild ausgewiesen werden.
Nach der DIN 4102-2 enthält die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse den Kennbuchstaben F und eine Zahl, die die bei den Prüfungen ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten angibt. Diese Zahl wird grundsätzlich abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Es werden folgende Klassen unterschieden:
- F 30
- F 60
- F 90
Die DIN EN 13501-2 unterscheidet folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, unabhängig von dessen Funktion im Gebäude. Im Einzelnen werden die Tragfähigkeit (R), der Raumabschluss (E) und die Wärmedämmung (I) mit einer Leistungszeit versehen. Diese Leistungszeit wird unterteilt in: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360. Die Angaben sind also genauer als in der DIN 4102.
Ein Bauteil, dessen Tragfähigkeit im Brandfall für 120 Minuten, dessen raumabschließende Funktion für 60 Minuten und dessen Wärmedämmung für 30 Minuten erhalten bleibt, entspricht z.B. der Feuerwiderstandsklassifizierung R 120 / RE 60 / REI 30.