(Vorbeugender)

Brandschutz

Wir geben Feuer keine Chance!

Brandschutz ist Vertrauenssache

Für die Industrie bis zum Privathaushalt

Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und lässt sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens finden. Daher befinden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Feuerwehrgesetze und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.

Wir von Goch Next Brandschutz Service sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um den Brandschutz geht. Wir planen, installieren und warten Ihre Brandschutzeinrichtungen Deutschland weit.

Zu unseren Dienstleistungen gehören

Beratung, Planung & Verkauf, Montage und Wartung

von  Brandschutzeinrichtungen.

Rauch & Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Wartung & Arbeiten an Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA, RWA) werden bei Goch Next Brandschutz Service ausschließlich durch Sachkundige Mitarbeiter nach DIN 18232 & DIN EN 12102 Teil2 Durchgeführt.

Großes Ersatzteilkontigent namhafter Hersteller

Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab – inklusive der darin gespeicherten thermischen Gase, was häufig ein üblicherweise fatales Versagen der Gebäudestützen verhindert. Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: https://de.wikipedia.org

Brandmeldetechnik & Alarmierungseinrichtung

In Unternehmen werden Brandgefahren oft unterschätzt. Dabei handelt es sich lediglich um Glück, hat man noch kein Brandereignis zu verzeichnen. Das Risiko eines Brandes mit verheerenden Folgen besteht immer – bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Brandlasten sowie das Risiko eines technischen Defekts finden sich in unterschiedlichen Qualitäten und sind für jede Arbeitsstätte unterschiedlich zu bewerten.

Nicht nur, dass ein Brand Menschenleben fordern kann, er kann auch zum wirtschaftlichen Totalverlust für das Unternehmen werden. Personenschäden, Imageverlust, Produktionsausfälle, Lieferengpässe und Umsatzverluste können dazu führen, dass während der Wiederaufbauphase Kunden und Partner langfristig wegfallen.

Daher muss auch der Brandschutz in den strategischen Überlegungen verankert sein. Es sollten Maßnahmen gefunden werden, die frühzeitig verhindern, dass aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird. Hierbei kommt es auf eine schnelle Detektion in der Brandentstehungsphase an.

Je früher ein Brand entdeckt wird, desto besser kann er schnell und effektiv gelöscht werden. Durch eine sofortige Alarmierung können neben Brandbekämpfungs- auch Evakuierungsmaßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden.

Quelle: https://www.jockel.de

Rauchwarnmelder & Funkvernetzte Rauchwarnmelder

Warnmelder aller Art sind die dauerhaften Wächter und warnen vor Gefahren,

die wir als Menschen oft gar nicht oder erst viel zu spät wahrnehmen. Im privaten Bereich sind Rauchwarnmeldern mittlerweile vorgeschrieben. Unsere geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 und DIN EN 14604 beraten Sie gerne

Abseits der bekannten Rauchwarnmelder existieren auch Geräte zur automatischen Warnung eines gefährlich hohen Kohlenmonoxid-Gehalts in der Luft. Der Einsatz solcher Melder ist anzuraten, wenn ein Kamin oder sonstige offene Feuerstellen in geschlossenen Räumen verwendet werden.

Flucht- & Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 2.3
Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Flucht- & Rettungsplänen, sowie bei der Erstellung von Feuerwehrplänen

Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen. Je nach Anforderung bzw. Arbeitsplatz kann dazu auch ein gefährlicher Arbeitsablauf vorher abgeschlossen werden. Bei der Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Antipanikbeleuchtung. Die wichtigsten Anforderungen nach DIN EN 1838 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 sind:

  • Gleichmäßigkeit: Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf höchstens 40:1 betragen.
  • Innerhalb von 15 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung hundert Prozent Lichtleistung erreicht haben.
  • Mindestens 1 Lux horizontale Beleuchtungsstärke auf der Mittelachse des Flucht- und Rettungsweges
  • Mindestens Farbwiedergabeindex Ra 40 der Lichtquellen

Als Teil der Sicherheitsbeleuchtung werden Rettungszeichenleuchten mit grün-weißen Piktogrammen nach EN ISO 7010, also stilisierten Personen mit Pfeil in Fluchtrichtung, installiert und sind auch Teil der Sicherheitsleitsysteme eines Gebäudes. Eine Besonderheit gilt für Eisenbahn-, Straßenbahn- und U-Bahn-Tunnel: Dort werden die Notausgänge mit blau hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit grünen Eisenbahnsignalen auszuschließen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu, auf schnellstem und sicherstem Weg das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Weiter können auch in Zusammenarbeit mit den Behörden sogenannte Evakuierungspläne erstellt werden. Diese beinhalten genaue Anweisungen für Einsatzkräfte und mit dem Brandschutz betrauten Personen, was im Brand- und Gefahrenfall zu tun ist.

Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei unter anderem durch Immobilität und/oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.


Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).

Die Zunahme von globalem und internationalem Handel und Verkehr, sowie die Mobilität von Arbeitskräften erfordert eine inzwischen international vorgeschriebene einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Ein solcher Plan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.

Gestaltung

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes,
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes

Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. 

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu, auf schnellstem und sicherstem Weg das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Weiter können auch in Zusammenarbeit mit den Behörden sogenannte Evakuierungspläne erstellt werden. Diese beinhalten genaue Anweisungen für Einsatzkräfte und mit dem Brandschutz betrauten Personen, was im Brand- und Gefahrenfall zu tun ist.

Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei unter anderem durch Immobilität und/oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.

In Deutschland wird als Synonym oft der Begriff „Feuerwehrplan“ verwendet. Der Begriff „Feuerwehrplan“ ist auch im Baurecht (z. B. Verkaufsstättenverordnung) verankert und somit rechtmäßiger einzusetzen als Brandschutzplan. Der „Feuerwehrplan“ unterscheidet sich grundsätzlich von „Flucht- und Rettungsplänen“. Letztgenannte werden primär für die Nutzer von baulichen Anlagen erstellt, während Feuerwehrpläne für Einsatzkräfte erstellt werden und weitergehende Informationen über Gefahrenstellen (zum Beispiel den Standort von Gastanks oder Gefahrstofflagern) beinhalten. Beide Begriffe sind durch DIN-Normen klar definiert. Von „Feuerwehreinsatzplan“ spricht man, wenn zusätzlich zu einer grafischen Darstellung (Feuerwehrplan) Textinformationen gegeben werden.

Weitere Informationen

Brandabschottung

Brandabschottung ist ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.

Brandschutztüren & Tore

Brandschutztüren schützen im Brandfall vor Feuer und Rauch. Sie müssen daher regelmäßig im Rahmen einer Wartung überprüft werden.

Sachkundige Mitarbeiter für Feststellanlagen, Brandschutztüre, Tore, sowie Klappen und Feuerschutzabschlüsse beraten Sie gerne